Elektrokontrollen
Die Energieversorgungsunternehmen sind nicht mehr verpflichtet, die Installationen bei den Kunden auf eigene Kosten zu kontrollieren.
Gemäss NIV Verordnung vom 01.01.2003 trägt der Installationseigentümer die Verantwortung für Sicherheit und Unterhalt der elektrischen Anlagen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle dieser Anlagen und das Erbringen des damit verbundenen Sicherheitsnachweises werden an eine weitere Elektroinstallationsfirma übertragen.
Die Kosten für diese Kontrolle sowie die Kosten für eine Behebung allfälliger Mängel gehen zu Lasten des Eigentümers.
| Sie brauchen einen neuen Sicherheitsnachweis... |
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Alle im Zusammenhang mit der Kontrolle ausgestellten Dokumente (Sicherheitsnachweis sowie Technische Unterlagen wie Installationsschema, -Pläne und Betriebsanleitungen) müssen bis zur nächsten periodischen Kontrolle aufbewahrt werden.
Herr Walter Blaser, Tel. 033 244 85 15, berät Sie gerne.